Evangelischer Friedhof Herringen
Funkelandstraße, 59077 Hamm
Wir möchten Sie herzlich einladen, den Evangelischen Friedhof Herringen kennen zu lernen. Die Geschichte des Friedhofes zeigt, wie sich der Friedhof seit weit über 100 Jahren verändert hat und heute mit seinen Gestaltungsmerkmalen und Bestattungsformen einen Ort der Ruhe und der Besinnung bildet.
Ein Grab ist als ein individuelles Gedenken an einen lieben Menschen mit Bedacht und Sorgfalt auszuwählen. So haben wir für Sie auf dieser Seite alle Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Kontakt
Verwaltung
Kreiskirchenamt Hamm
-Friedhofsabteilung-
Martin-Luther-Str. 27 b
59065 Hamm
Tel.: 0 23 81/ 142-129
Friedhofsgärtner
Herr Poth
Tel.: 0 23 81/ 9561027
Mobil: 0176/14221218
Fax: 02381 3054199
Email: Manfred.Poth@kirchenkreis-hamm.de
Stefan.Behle@kirchenkreis-hamm.de
Mögliche Bestattungsformen
Die Wahlgrabstätte
Die Wahlgrabstätte ist die klassische Grabart. Sie wird auch als Familiengrab oder -gruft bezeichnet. Die Größe, also die Anzahl der zusammengehörigen Grabstellen, und die Lage des Wahlgrabes können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen ausgesucht werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre.
Das Reihengrab
Das Reihengrab wird für eine Erdbestattung einzeln und der Reihe nach vergeben. Es wird zwischen Reihengräbern für Verstorbene bis und ab dem vollendeten fünften Lebensjahr mit einer Ruhezeit von 15 bzw. 25 Jahren unterschieden. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die nutzungsberechtige Person.
Die Reihengemeinschaftsgrabstätte
Die Reihengemeinschaftsgrabstätte wird für eine Erdbestattung oder Urnenbeisetzung einzeln und der Reihe nach vergeben (Reihengräber in Rasen und unter Baum). Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Wer nach dem Tod eines Angehörigen für eine Grabpflege nicht sorgen kann oder will, ist mit einem solchen Grab gut beraten. Die Friedhofsträgerin übernimmt die Anlage (Raseneinsaat oder Efeubepflanzung) und die Unterhaltung (Rasenschnitt, Pflege) und versieht jede Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte aus Granit, auf der Vor- und Zuname, Geburts- und Sterbejahr zu sehen sind.
Das Wahlgemeinschaftsgrab
Hierbei handelt es sich um eine Urnenbeisetzung. Die Efeubepflanzung und die Pflege erfolgt durch die Friedhofsträgerin, die die Grabstätte mit einer Namensplatte versieht, auf der Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbejahr vermerkt sind.
Hier finden Sie eine stichpunktartige komplette Übersicht der auf dem Friedhof Herringen zur Verfügung stehenden Bestattungsformen.
Geschichte des Friedhofs
Die Erstanlage des Friedhofes erfolgte um 1884.
Im Jahr 1896 fand die Pflanzung der Blutbuchen entlang des jetzigen Hauptweges statt.
1956 wurde die Friedhofskapelle mit Andachtsraum für 200 Personen, Sakristei, vier Aufbahrungsräumen nebst Nebenräumen erbaut. Architekt für das Gebäude war Gustav Keinemann. Die Einweihung fand am Ewigkeitssonntag 1956 statt.
In den 1970er Jahren erfolgte eine Überplanung der Landschaftsarchitekten Roehse und Fischer, Gütersloh.
1994 wurde die Friedhofskapelle renoviert.
1996 geschahen Ausbau und Verlängerung des Hauptweges und dem damit verbundenen Brückenschlag über den Herringer Bach, um eine Verbindung zum Kommunalfriedhof herzustellen.
Die Aufstellung des "Jahrtausend-Brunnens" sowie weiterer Zapfstellen fand im Jahr 2000 statt.

Besonderheiten
In der Kapelle können Trauerfeiern anlässlich von Beisetzungen auf dem evangelischen sowie auf dem katholischen Friedhof stattfinden.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Urnenbeisetzungen wurden zwei Anlagen für Urnenstelen errichtet.
Die nicht mehr benötigten Aufbahrungsräume im Kapellengebäude wurden im Jahre 2014 zu einem Kolumbarium umgebaut.
Auf dem Friedhof befinden sich im Eingangsbereich Rotbuchen und auf dem weiteren Gelände mehrere Eichen, die unter Schutz gestellt worden sind.
Friedhofssatzung
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Satzungen.